Mindestlöhne auch für Werkstätten?

Noch beeindruckt von der Begegnung auf dem Kirchentag wandte sich Klaus-Peter Bomba an die Bundesvorsitzende der Grünen.

Sehr geehrte Claudia Roth.

Ich habe Sie auf dem Kirchentag in Hamburg gesehen und erlebt. Ich finde, Sie machen eine sehr gute Arbeit in Berlin. Wie ich auf dem Kirchentag gehört habe; wollen Sie ja mit der SPD regieren. Das finde ich sehr gut, und darum wäre ich an einer Zusammenarbeit zwischen den Grünen und der SPD sehr Interessiert. Ich habe eine Frage an Sie, sollten die Mindestlöhne (8,50 Euro) auch für die Werkstätten, in denen  Menschen mit Behinderungen arbeiten, gelten?

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Bomba

 

Antwort:

Sehr geehrter Herr Bomba,

wir freuen uns sehr, dass Ihnen der Auftritt von Claudia Roth gefallen hat.

Zu Ihrer Frage ist zu sagen, dass der von uns geforderte Mindestlohn von 8,50 Euro selbstverständlich für alle Menschen gilt. Wir unterscheiden hier nicht zwischen Menschen mit und ohne Behinderung. Vielmehr möchten wir auch über den Mindestlohn hinaus Menschen mit Behinderung stärker fördern. Deshalb möchten wir mehr Mitbestimmung und Alternativen zu Werkstätten stärken und setzen auf betriebsintegrierte Beschäftigungen in allen Formen wie Integrationsbetriebe und -abteilungen, unterstützte Beschäftigung, Arbeitsassistenz, persönliches Budget für Arbeit, Leistungsausgleiche, aber auch  Außenarbeitsplätze für Werkstattbeschäftigte Wir setzen uns außerdem für eine Erhöhung der Beschäftigtenquote auf 6 Prozent ein

Falls Sie noch weitere Fragen zu diesem oder auch anderen Themen haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ansonsten verweise ich gerne noch auf unser aktuelles, noch vorläufiges, Wahlprogramm, welches Sie unter http://www.gruene.de/partei/gruenes-wahlprogramm-2013.html

finden können. Insbesondere der Abschnitt E, Teilhabe an guter Arbeit beschäftigt sich mit dieser Thematik.

Mit freundlichen Grüßen 

Lukas Matzkows

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